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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich / Vertragsabschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.  Dienstleistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der mündlichen Absprache zwischen dem Auftraggeber und barzel-dienstleistungen und können Teile dieser ABG ausser Kraft setzen, gravierende Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Grundsätzlich gelten die Paragraphen 305 – 310 des BGB nach der Neufassung 62. Auflage 2008. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

II. Zustandekommen eines Dienstleistungevertrages

  1. Ein Vetrag zwischen dem Kunden und der barzel-dienstleistungen kommt nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung zu Stande. Es bedarf keinerlei schriftlicher Form, eine eMail oder das Ausfüllen des Kontaktformulars kann einen Auftrag auslösen.
  2. barzel-dienstleistungen behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits abgeschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus dem erteilten Auftrag rechtliche, faschistische, sexistische oder gewalttätige Schlußfolgerungen davon ableiten lassen und gegen bestehende deutsche Rechts verstoßen oder den guten Ruf von barzel-dienstleistungen angreift.
  3. Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderung der Bedingungen. Diese Änderungen lösen einen neuen Auftrag aus und bedarf der Zustimmung von barzel-dienstleistungen. Nachbesserungen eines bestehenden Auftrages kann barzel-dienstleistungen ablehnen ohne Angabe von Gründen.
  4. Werden Aufträge unklar oder unvollständig an barzel-dienstleistungen weiter gegeben, so haftet der Kunde für die fehlerhafte Ausführung.

 

III. Zahlung

Die Zahlung der Dienstleistung erfolgt in der Regel nach Beendigung eines Auftrages. Ist ein Auftrag über einen  längeren  Zeitraum (wie Monats- oder Jahresverträge) abgeschlossen, so werden monatliche Rechnungen gestellt.  Alle von barzel-dienstleistungen erstellten Rechnungen sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug. Die Zahlung kann bar bezahlt oder auf das ausgewiesene Konto auf der Rechnung überwiesen werden.
Bei größeren Aufträgen (z. B. Organisation von Veranstaltungen und Feiern) erlaubt sich barzel-dienstleistungen einen gewissen Teilbetrag als Abschlag im Voraus einzufordern. 
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Im Falle von Rücklastschriften oder retournierten Abbuchungen hat der Kunde alle anfallenden Bankkosten zu tragen.

IV. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die vertragliche Dienstleistung nach Vollendung sofort zu beanstanden, wenn diese seinen Erwartungen nicht erfüllt hat oder vertragliche Abweichungen aufwies. Dies ist der barzel-dienstleistungen unverzüglich mündlich, besser schriftlich mitzuteilen. barzel-dienstleistungen wird Beanstandungen sehr Ernst nehmen und eine Ersatzleistung anbieten, soweit dies möglich ist und die Schuldfrage eindeutig auf Seiten von barzel-dienstleistungen zu finden ist. Wird jedoch eine Mitschuld des Kunden festgestellt, so können Preisnachlässe gewährt werden. barzel-dienstleistungen ist bestrebt, jede Unstimmigkeit im Guten zu Regeln und hat für berechtigte Beanstandungen stets ein offenes Ohr.  Teilbeanstandungen eines Auftrages berechtigt den Kunden nicht, den ganzen Auftrag zu beanstanden und die Zahlung zu verweigern.

V. Haftung

  1. Schadens – und Aufwendungsentschädigungsansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  1. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
    

    3.    barzel-dienstleistungen steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Schäden oder Aufwendungen nicht oder nicht in
   diesem Umfang entstanden sind

    

VI. Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag

Die Stornierung einer Dienstleistung ist möglich, wenn diese rechtzeitig, spätestens drei Tage vor Erfüllung, mündlich oder schriftlich barzel-dienstleistungen mitgeteilt wird. Eine Begründung ist nicht notwendig.  Angefallene Kosten bis zur Stornierung  sind in vollem Unfang zu erstatten.  Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Krankheit) darf barzel-dienstleistungen auch von einem Auftrag zurücktreten ohne Anspruch auf Schadensersatz und kann auch Aufträge terminlich verschieben, soweit dies für den Kunden möglich ist. In diesem Fall wird der Kunde benachrichtigt und ein weiteres Vorgehen in diesem Auftrag besprochen. Sind externe Erfüllungsgehilfen involviert, so gilt dies auch für kombinierte Aufträge.

VII. Kündigung von Dauerdienstleistungen

Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen werden in den § 309 und 314 des BGB geregelt und sind die Grundlage von Verträgen zwischen dem Kunden und barzel-dienstleistungen. Dauerdienstleistungen können ordentlich und fristgerecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen, beendet werden. Die Unterscheidung zwischen Kaufleuten und Verbauchern wird hier nach dem BGB geregelt und in Anwendung gebracht.

VIII. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer V.2. genannten Schadensersatzansprüchen in einem Jahr beginnend mit der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei arglistiger Täuschung des Kunden. Auch hier wird nach Kaufleuten und Verbrauchern unterschiedliche Verjährungen nach BGB angewand.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz von barzel-dienstleistungen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  1. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist und keinen Wohnsitz innerhalb der EU hat, gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand. barzel-dienstleistungen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltene Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.

  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer  Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der ABG's nicht berührt.